Lernende werden definitiv in die schulisch organisierte Grundbildung oder in die Fachmittelschule aufgenommen, wenn sie
Massgebend für die Aufnahme gemäss Ziffer 1 und 3 ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel von mindestens 5.0 aus den erzielten Noten in den Promotionsbereichen Deutsch, Fremdsprachen (auf eine halbe Note gerundetes Mittel aus Englisch und Französisch) sowie Mathematik, wobei der Unterricht in allen Fächern im Niveau A besucht sein muss und der Promotionsbereich Mathematik doppelt gewichtet wird.
Die Aufnahme erfolgt provisorisch, wenn die erforderlichen Bedingungen nur im ersten von beiden Semestern erfüllt werden. Provisorisch aufgenommene Lernende müssen am Ende des ersten Semesters der schulisch organisierten Grundbildung oder der Fachmittelschule die definitive Promotion erfüllen. Ansonsten werden sie vom Bildungsgang ausgeschlossen.
15. September