Fachkundige individuelle Begleitung FiB

Praktisch begabte Jugendliche werden befähigt, die Anforderungen der Attestausbildung zu erfüllen. Sie werden unterstützt, ihre Sozial- und Selbstkompetenzen soweit zu entwickeln, dass sie aus eigenen Kräften den Anforderungen von Gesellschaft, Wirtschaft und Bildung zu entsprechen vermögen und sich entfalten können. Im Zentrum steht die Stärkung der Eigenverantwortung. Die leistungsstärkeren Jugendlichen hingegen sind durch individuelle Förderung auf einen Übertritt in eine Grundbildung mit EFZ vorzubereiten. Das Angebot ist unentgeltlich.

Im Kanton Nidwalden wird die Fachkundige individuelle Begleitung FiB in zwei Bereiche unterteilt:

Schulische Begleitung SB

Die Schulische Begleitung ist eine zusätzliche unterstützende Massnahme zum regulären Unterricht und erfolgt standardisiert an jeder Berufsfachschule in Form eines wöchentlichen Team-Teachings oder in Form von Zusatzunterricht in den verschiedenen Lernbereichen. Ein spezieller Antrag auf Schulische Begleitung ist deshalb nicht erforderlich.

Individuelle Begleitung IB

Die Individuelle Begleitung IB kommt zum Zug, wenn während der Ausbildung Lernschwierigkeiten auftreten, die im Rahmen der Schulischen Begleitung SB nicht gelöst werden können. Im Rahmen der Individuelle Begleitung IB werden die Lernenden spezifisch in schulischen, berufspraktischen, sozialen oder persönlichen Problembereichen unterstützt.

Die Individuelle Begleitung IB erfordert einen Antrag und kann auf Initiative aller Ausbildungspartner (lernende Person, gesetzliche Vertretung, Berufsbildner oder Berufsbildnerin, Klassenlehrperson) beantragt werden.

Bitte beachten Sie die folgenden Bestimmungen:

  • Ein Antrag auf Individuelle Begleitung IB kann erst während der zweijährigen Grundbildung mit eidgenössischem Attest gestellt werden.
  • FiB startet frühestens mit dem vertraglich definierten Beginn der beruflichen Grundbildung und endet spätestens mit dem Ende der beruflichen Grundbildung.
  • Die Initiative zur IB-Antragsstellung kann von allen Ausbildungspartnern (lernende Person, gesetzliche Vertretung, Berufsbildner/in, Klassenlehrperson) ergriffen werden.
  • Die Unterschrift aller Ausbildungspartner ist für die Gültigkeit des Antrags notwendig.
  • Ist der Antrag vollständig ausgefüllt und von allen Ausbildungspartnern unterschrieben, wird der Antrag der Klassenlehrperson abgegeben. Diese leitet den Antrag an die zuständige Instanz weiter.

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