Schulordnung

  1. Der Besuch der Berufsfachschule bildet Bestandteil der betrieblichen Arbeitszeit und dient der Vorbereitung auf die Arbeitswelt. Richten Sie auch im Unterricht Ihr Benehmen, Ihr Arbeitsverhalten und Ihre Bekleidung danach aus.

  2. Den Weisungen der Lehrpersonen und des Hauswartes ist Folge zu leisten.

  3. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich.

  4. Ist die Lehrperson 10 Minuten nach Lektionsbeginn noch nicht im Schulzimmer, orientiert der Klassenchef/die Klassenchefin das Sekretariat.
  5. Behandeln Sie Schulräume, Einrichtungen, Mobiliar und Bepflanzungen mit Sorgfalt und vermeiden Sie jeden unnötigen Lärm im Schulhaus.

  6. Die Benützung der Liftanlagen im Schulhaus ist für Lernende untersagt. 

  7. Mobiltelefone und Geräte der Unterhaltungselektronik müssen während dem Unterricht ausgeschaltet sein und unsichtbar aufbewahrt werden, sofern sie nicht von der Lehrperson angeordnet im Unterricht eingesetzt werden.

  8. Essen und Trinken ist nur im Eingangsbereich des Schulhauses und in der Mensa gestattet.

    Das Trinken von Wasser aus verschliessbaren Behältern (PET-Flaschen etc.) ist im ganzen Schulhaus erlaubt.

    Das Mitführen von Getränken und Esswaren ist nur in verschlossenen Behältern/Verpackungen erlaubt.
  9. Nikotinprodukte und ähnliches sind im Schulhaus untersagt.

  10. Das Mitführen sowie der Konsum von illegalen Drogen und von Alkohol sind auf dem Schulareal verboten.

  11. Abfälle (PET-Flaschen, Kehricht, Zigarettenstummel) gehören in die dafür vorgesehenen Entsorgungsbehälter.

  12. Lassen Sie persönliche Gegenstände nicht unbeaufsichtigt herumliegen.

  13. Scooter, Trottinetts etc. sind im separaten Aufbewahrungsständer bei den Veloparkplätzen zu deponieren und dürfen nicht ins Schulhaus hinein genommen werden.